Förderprogramm Zukunftsräume Niedersachsen

Zentrale Orte in ländlichen Räumen stärken


Der nächste Antragsstichtag ist der 31. 08.2026.


Mit dem Förderprogramm „Zukunftsräume Niedersachsen“ stärkt die Landesregierung seit 2019 gezielt Klein- und Mittelstädte sowie Gemeinden und Samtgemeinden in ländlichen Regionen. Ziel ist es, diese Orte als attraktive Lebensmittelpunkte zu erhalten und ihre wichtige Versorgungsfunktion für das Umland weiter auszubauen.

Diese Förderung wird in diesem und in den nächsten Jahren fortgeführt, allerdings unter neuen vereinfachten Rahmenbedingungen:

Die Staatskanzlei nutzt die im November 2025 mit dem „Niedersächsischen Kommunalfördergesetz (NKomFöG)“ geschaffenen Möglichkeiten für eine moderne, bürokratiearme Förderpraxis und überführt die bisherige Richtlinie in eine Verordnung nach § 8 NKomFöG. Dies bringt wesentliche Erleichterungen sowohl für Antragstellende als auch für die zuständigen Stellen für die Bewilligung.

Die neue „Niedersächsische Förderverordnung Zukunftsräume“ finden Sie hier.


Was wird gefördert:

  • Projekte zur Stärkung der Ankerfunktion: Investive und nicht-investive Vorhaben, die die zentrale Rolle des Ortes für das Umland stärken.
  • Personalkosten: Förderung von Personalressourcen für die Koordination und Abwicklung der eigenen kommunalen Aktivitäten im Bereich der Innenstadt- und/oder Zentrenförderung)
  • Beratung: Kommunen können bis zu sechs Beratungstage pro Jahr beantragen, um förderfähige Projekte zu entwickeln.

Weitere Informationen zur Programmgestaltung und Antragstellung entnehmen Sie den FAQ.


Welche Kommunen sind antragsberechtigt:

Städte, Gemeinden und Samtgemeinden, in denen ein Grund- oder Mittelzentrum festgelegt ist. Zudem ist mit Einführung der Verordnung der Kreis der kommunalen Fördermittelempfänger erweitert worden. So sind jetzt z.B. auch kommunale Anstalten oder mehrheitlich in kommunaler Hand befindliche Gesellschaften antragsberechtigt.


Neues Antragsverfahren:

Förderanträge müssen über das "Niedersächsische Antragssystem für Verwaltungsleistungen Online“ (NAVO) eingereicht werden. Sobald Sie sich angemeldet haben, können Sie mit dem Ausfüllen des Antrags beginnen. Sie können den Antrag jederzeit speichern – entweder direkt online oder zum späteren Weiterbearbeiten auf Ihrem Gerät.

Um die digitale Antragstellung nutzen zu können, ist zur Authentifizierung Ihrer Daten eine vorherige Registrierung über ELSTER – Mein Unternehmenskonto (MUK) erforderlich. Nach der Registrierung erhalten Sie eine ELSTER-Organisationszertifikatsdatei, mit der Sie dann Zugang zu Ihrem Benutzerkonto haben.
Die Registrierung ist möglich unter Elster - Mein Unternehmenskonto (MUK).


Erfolg und Vernetzung:

Seit dem Start des Programms im Jahr 2019 wurden landesweit über 170 Vorhaben aus 86 Kommunen mit einem Gesamtvolumen von rund 33 Millionen Euro gefördert. Vernetzung und Austausch sind zentrale Bestandteile des Programms: Bei landesweiten und regionalen Netzwerkkonferenzen diskutieren Vertreterinnen und Vertreter aus Kommunen, Landesverwaltung und Ämtern für regionale Landesentwicklung innovative Lösungsansätze und teilen Erfahrungen aus der Praxis. Eine digitale Vernetzungsplattform bietet gute Projektbeispiele und informiert über Veranstaltungen.


MachMitHaus, Goslar Bildrechte: Stadt Goslar

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Bildrechte: J. Wachtel, ArL-BS

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Bildrechte: J. Wachtel, ArL-BS

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Bildrechte: J. Wachtel, ArL-BS

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Logo Zukunftsraeume Bildrechte: Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Frau Angela Rzeppa

Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Friedrich-Wilhelm-Straße 3
38100 Braunschweig
Tel: 0531/484-1082

www.arl-bs.niedersachsen.de

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