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Das Amt für regionale Landesentwicklung hat das Wertermittlungsverfahren in der Unternehmensflurbereinigung A39-Eutzen mit der Feststellung der Wertermittlung abgeschlossen.

Die Tauschwerte für die in das Verfahren eingebrachten Grundstücke stehen nun fest.


Feldmark Eutzen   Bildrechte: T. Schuldt / ArL Braunschweig
Feldmark Eutzen
Das Wertermittlungsverfahren wurde am 28.10.2021 mit der Feststellung der Wertermittlung durch das Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig abgeschlossen.

Mit der öffentlichen Bekanntmachung in der Stadt Wittingen und den angrenzenden Gemeinden beginnt eine Rechtsmittelfrist von einem Monat.

Nähere Informationen zur Wertermittlung finden Sie im Artikel "Das Feststellungsverfahren zur Wertermittlung in der Unternehmensflurbereinigung A39-Eutzen beginnt".

Die im Flurbereinigungsgebiet festgestellten Wertzahlen können durch Download der nachstehenden Kartenblätter eingesehen werden.

Gebietskarte Flurbereinigung A39-Eutzen

Gebietskarte Flurbereinigung A39-Eutzen mit der Blatteinteilung zur Einsichtnahme in die Wertermittlungsergebnisse. Die Karten können durch einen Klick auf das jeweilige Kartenblatt geöffnet werden. Feststellung der Wertermittlung am 28.102021 Kartenblatt 1 Feststellung der Wertermittlung am 28.102021 Kartenblatt 2 Feststellung der Wertermittlung am 28.102021 Kartenblatt 3 Feststellung der Wertermittlung am 28.102021 Kartenblatt 4
Gebietskarte A39-Eutzen   Bildrechte: Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig, Kartengrundlage LGLN
Gebietskarte A39-Eutzen

Hinweis:

Die vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen zu Flurbereinigungsverfahren erfolgen nach § 110 FlurbG in der Flurbereinigungsgemeinde und in den angrenzenden Gemeinden, wenn dort Beteiligte, Vertreter, Bevollmächtigte oder Empfangsbevollmächtigte wohnen, nach den für die öffentliche Bekanntmachung von Verfügungen der Gemeinde bestehenden Rechtsvorschriften der Gemeinde. Die Veröffentlichung auf dieser Internetseite ist nicht zwingend vorgeschrieben und dient lediglich der Ergänzung. Für den Beginn des Laufs einer Frist gilt daher der Tag der öffentlichen Bekanntmachung in der Gemeinde. Die Veröffentlichung kann je nach Hauptsatzung der Gemeinde z. B. über die Internetseite der Gemeinde, durch Aushang am Rathaus oder auch, durch Nachdruck in der Tageszeitung erfolgen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
02.11.2021
zuletzt aktualisiert am:
30.09.2022

Ansprechpartner/in:
Herr Schuldt

Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Wilhelmstraße 3
38100 Braunschweig
Tel: 0531/484-2108

www.arl-bs.niedersachsen.de

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