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Das Feststellungsverfahren zur Wertermittlung in der Unternehmensflurbereinigung B4-Rötgesbüttel beginnt.

Die Ergebnisse der Wertermittlung werden ausgelegt.


Im Flurbereinigungsverfahren B4-Rötgesbüttel, Landkreis Gifhorn, wurde die Wertzahlen zur Bestimmung der Tauschwerte ermittelt. Die Regeln zur Ermittlung der Wertzahlen im Flurbereinigungsgebiet sind im Wertermittlungsrahmen festgelegt.

Mit der Auslegung der Wertermittlungsergebnisse beginnt nunmehr das Verfahren zur Feststellung nach § 32 FlurbG.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Ladung.

Vordrucke zur Erteilung einer Vollmacht in Flurbereinigungsverfahren finden Sie hier.
Gebietskarte der Unternehmensflurbereinigung B4-Rötgesbüttel   Bildrechte: ArL Braunschweig, Kartengrundlage LGN
Gebietskarte der Unternehmensflurbereinigung B4-Rötgesbüttel

Hinweis:

Die vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen zu Flurbereinigungsverfahren erfolgen nach § 110 FlurbG in der Flurbereinigungsgemeinde und in den angrenzenden Gemeinden, wenn dort Beteiligte, Vertreter, Bevollmächtigte oder Empfangsbevollmächtigte wohnen, nach den für die öffentliche Bekanntmachung von Verfügungen der Gemeinde bestehenden Rechtsvorschriften der Gemeinde. Die Veröffentlichung auf dieser Internetseite ist nicht zwingend vorgeschrieben und dient lediglich der Ergänzung. Für den Beginn des Laufs einer Frist gilt daher der Tag der öffentlichen Bekanntmachung in der Gemeinde. Die Veröffentlichung kann je nach Hauptsatzung der Gemeinde z. B. über die Internetseite der Gemeinde, durch Aushang am Rathaus oder auch, durch Nachdruck in der Tageszeitung erfolgen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.10.2021
zuletzt aktualisiert am:
12.01.2024

Ansprechpartner/in:
Frau Karin Persitzky

Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Wilhelmstraße 3
38100 Braunschweig
Tel: 0531/484-2127

www.arl-bs.niedersachsen.de

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