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Unternehmensflurbereinigung A39-Eutzen

Änderung des Flurbereinigungsgebietes durch die I. Anordnung


Das Gebiet der Unternehmensflurbereinigung A39-Eutzen wurde durch die I. Anordnung nach § 8 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) geändert.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Dokumenten, die zum Download bereitgestellt sind.


Gebietskarte zur I. Anordnung im Unternehmensflurbereinigungsverfahren A39-Eutzen Bildrechte: ArL BS Dez. 4.1.2
Gebietskarte zur I. Anordnung im Unternehmensflurbereinigungsverfahren A39-Eutzen

Hinweis:

Die vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen zu Flurbereinigungsverfahren erfolgen nach § 110 FlurbG in der Flurbereinigungsgemeinde und in den angrenzenden Gemeinden, wenn dort Beteiligte, Vertreter, Bevollmächtigte oder Empfangsbevollmächtigte wohnen, nach den für die öffentliche Bekanntmachung von Verfügungen der Gemeinde bestehenden Rechtsvorschriften der Gemeinde. Die Veröffentlichung auf dieser Internetseite ist nicht zwingend vorgeschrieben und dient lediglich der Ergänzung. Für den Beginn des Laufs einer Frist gilt daher der Tag der öffentlichen Bekanntmachung in der Gemeinde. Die Veröffentlichung kann je nach Hauptsatzung der Gemeinde z. B. über die Internetseite der Gemeinde, durch Aushang am Rathaus oder auch, durch Nachdruck in der Tageszeitung erfolgen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.09.2022
zuletzt aktualisiert am:
17.05.2023

Ansprechpartner/in:
Frau Cathrin Gödecke

Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Wilhelmstraße 3
38100 Braunschweig
Tel: 0531/484-1054

www.arl-bs.niedersachsen.de

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