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Vereinfachte Flurbereinigung Großes Moor

Änderung des Flurbereinigungsgebietes



Das Gebiet der Vereinfachten Flurbereinigung Großes Moor in Verbindung mit dem Flächenmanagement für Klima und Umwelt wurde durch die 4. Anordnung nach § 8 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) geändert.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Dokumenten, die in der rechten Spalte zum Download bereitgestellt sind.

Gebietskarte zur 4. Anordnung nach §8 Abs. 1 FlurbG   Bildrechte: ArL Braunschweig, LGLN
Gebietskarte zur 4. Anordnung nach §8 Abs. 1 FlurbG
4. Anordnung im Flurbereinigungsverfahren Großes Moor

Unterlagen zur 4. Anordnung als PDF-Download

  4. Anordnung nach § 8 Abs. 1 FlurbG.pdf
(PDF, 1,22 MB)

  Gebietskarte zur 4. Anordnung nach § 8 Abs. 1 FlurbG.PDF
(PDF, 3,18 MB)

Hinweise zur öffentlichen Bekanntmachung:

Die vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen zu Flurbereinigungsverfahren erfolgen nach § 110 FlurbG in der Flurbereinigungsgemeinde und in den angrenzenden Gemeinden, wenn dort Beteiligte, Vertreter, Bevollmächtigte oder Empfangsbevollmächtigte wohnen, nach den für die öffentliche Bekanntmachung von Verfügungen der Gemeinde bestehenden Rechtsvorschriften der Gemeinde. Die Veröffentlichung auf dieser Internetseite ist nicht zwingend vorgeschrieben und dient lediglich der Ergänzung. Für den Beginn des Laufs einer Frist gilt daher der Tag der öffentlichen Bekanntmachung in der Gemeinde. Die Veröffentlichung kann je nach Hauptsatzung der Gemeinde z. B. über die Internetseite der Gemeinde, durch Aushang am Rathaus oder auch, durch Nachdruck in der Tageszeitung erfolgen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.07.2020
zuletzt aktualisiert am:
30.09.2022

Ansprechpartner/in:
Herr Carsten Bodenstedt

Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Wilhelmstraße 3
38100 Braunschweig
Tel: 0531 / 484-2093
Fax: 0531 / 484-2130

arl-bs.niedersachsen.de

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