Flurbereinigung Großes Moor
Anordnung der vorläfigen Besitzeinweisung
Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Großes Moor wird die vorläufige Besitzeinweisung zum 01. Oktober 2024 angeordnet.
Die Unterlagen und Nachweise zur vorläufigen Besitzeinweisung werden den Teilnehmern postalisch zugestellt.
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt in den betroffenen und benachbarten Gemeinden nach den jeweiligen Satzungen.
Eine Übersichtskarte, die Überleitungsbestimmungen und die öffentliche Bekanntmachung zur vorläufigen Besitzeinweisung liegen ab dem 16.07.2024 in der Zeit der jeweiligen Geschäftszeiten bei der Gemeinde Sassenburg und dem Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig zur Einsichtnahme aus.
Außerdem können diese Unterlagen auch beim Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft, Herrn Helmut Hermann, ab dem 16.07.2024 nach Abstimmung eingesehen werden.
Ferner stehen Mitarbeiter des Amtes für regionale Landesentwicklung Braunschweig am 26.08.2024 zur Bekanntgabe der neuen Feldeinteilung und Auskunft im Sitzungszimmer der Gemeinde Sassenburg zur Verfügung
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Gebietskarte zur 4. Anordnung nach §8 Abs. 1 FlurbG